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Leistungsanreize

   
 

Projektphase

 

1993 wurde in Nürnberg in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Die Befragungsergebnisse machten deutlich, dass Handlungsbedarf in den Feldern Personalführung und Mitarbeitermotivation besteht. Die Lenkungsgruppe griff diese Thematik im Zuge der Bildung von Projektgruppen zur Verwaltungsreform auf und setzte 1995 eine Projektgruppe "Führung und Motivation" mit dem Schwerpunkt "Leistungsanreize" ein.

   
 

Die Projektgruppe präsentierte im Januar 1996 ihren Endbericht mit folgenden Eckpunkten:

   
 

Für eine Leistungsförderung der Mitarbeiter sind immaterielle Leistungsanreize von vorrangiger Bedeutung

Leistungsanreize machen nur Sinn, wenn sie in ein entsprechendes Umfeld eingebettet werden. Um dieses aufzubauen, muss ein Führungsentwicklungskonzept aufgebaut werden, welches Leistung anerkennt und fördert. Bausteine sind die Führungskräftequalifizierung, transparente und leistungsbezogene Personalentscheidungen sowie veränderte Formen der Arbeitsorganisation mit verstärkter Technikunterstützung

Als ersten Schritt in diese Richtung sollten Zielvereinbarungen im Rahmen von Mitarbeitergesprächen erprobt werden; parallel dazu müssen Leistungskriterien erarbeitet werden, um festlegen zu können, was als eine Normalleistung zu gelten hat und woran besondere Leistungen erkannt werden

Zusätzlich stellte die Projektgruppe in ihrem Bericht erste Vorüberlegungen zu einem Nürnberger Modell für die Einführung von Leistungsprämien/Leistungszulagen an.

 
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Leistungsstufen

 

Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen der Modernisierung der Verwaltung mit der Verabschiedung des Dienstrechtsreformgesetzes im Februar 1997 die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um herausragende Leistungen von Beamtinnen und Beamten finanziell zusätzlich honorieren zu können.
§ 27 Bundesbesoldungsgesetz regelt nun den leistungsabhängigen Aufstieg in den Grundgehaltsstufen für Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A. Danach kann bei "dauerhaft herausragenden Leistungen" bereits nach der Hälfte der Zeit, die als Regelabstand für den Aufstieg in die nächsthöhere Stufe des Grundgehalts vorgeschrieben ist, das nächsthöhere Grundgehalt als "Leistungsstufe" bezogen werden; das höhere Grundgehalt wird früher und damit länger bezogen. Andererseits ist der Aufstieg in den Stufen bei Beamtinnen und Beamten zu hemmen, wenn diese über längere Zeit hinweg den Leistungsanforderungen nicht gerecht werden. Sie können in die nächsthöhere Stufe des Grundgehalts erst dann aufsteigen, wenn ihre Leistungen wieder den Anforderungen genügen.
Der leistungsabhängige Aufstieg in den Grundgehaltsstufen wird in Bayern durch die Leistungsstufenverordnung, die am 01.03.1998 in Kraft trat, geregelt. Die Stadt Nürnberg setzt diese Verordnung seit dem Jahr 1998 um. Die Umsetzung gelang, wie Erfahrungsaustausche mit den Referaten und Geschäftsbereichen zeigen, ohne nennenswerte Probleme. Gab es zu Anfang noch stärkere Abweichungen in der Vergabepraxis bei den einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen, so konnten diese inzwischen weitgehend angeglichen werden. Positive Wirkungen werden bei denjenigen vermutet, die eine Leistungsstufe erhalten haben.

 
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Leistungsprämien

 

Mit der Bayerischen Leistungsprämien- und Leistungszulagenverordnung wurde 1998 die rechtliche Grundlage für einen Einsatz dieser Leistungsanreiz-Instrumente bei Beamtinnen und Beamte geschaffen. Für die städtischen Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die Angestellten können diese Instrumente auf Grund der "Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zur Gewährung von Leistungszulagen und Leistungsprämien" von 1995 vergeben werden. Bei den Arbeitstagungen für Dienstellen- und Schulleiter im Herbst 1997 bestand weitgehend Konsens, dass neben den Leistungsstufen auch Möglichkeiten der zusätzlichen finanziellen Honorierung einer herausragenden besonderen Leistung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt werden sollen. Dabei wurde Leistungsprämien gegenüber Leistungszulagen der Vorzug gegeben. Bei Prämien ist die Verknüpfung zwischen Leistungserbringung und "Belohnung" (vor allem auch zeitlich) enger, Motivationseffekte sind daher eher zu erwarten. Außerdem wird die Prämie einmalig für eine bestimmte herausragende Leistung gewährt, Leistungszulagen jedoch in regelmäßigen Abständen für einen längeren Zeitraum; hier könnten "Gewöhnungseffekte" eintreten, die beim Wegfall der Zulage zusätzlich motivationshemmend wirken könnten.

   
 

Der Personal- und Organisationsausschuss hat 1999 einem Konzept mit Rahmenregelungen zur Erprobung von Leistungsprämien bei der Stadt in der Zeit vom 01.01.2000 bis zum 31.12.2001 zugestimmt. Ende 2001 wurde im Personal- und Organisationsausschuss über die Erprobungsphase abschließend berichtet. Aus den gewonnenen Erfahrungen konnte insgesamt ein positives Fazit gezogen werden, so dass die Entscheidung erfolgte, auch künftig die Vergabe von Leistungsprämien bei der Stadt Nürnberg zu ermöglichen. Inzwischen wird jährlich im Personal- und Organisationsausschuss über Anzahl und Umfang der gewährten Leistungsprämien berichtet.

 
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Leistungsentgelt

   
 

Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist die Einführung eines leistungsbezogenen Entgelts ab dem Jahr 2007 vereinbart worden.
Seit Herbst 2008 konkretisierten sich die Verhandlungen zwischen Arbeitgeberseite und Gesamtpersonalrat. Als Ergebnis sind die folgenden wichtigsten Eckpunkte einer Dienstvereinbarung für die Stadt Nürnberg erarbeitet worden:
o Die Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Stadt Nürnberg, auf deren
Beschäftigungsverhältnis der TVöD Anwendung findet, nicht für die Beamten.
o Die leistungsorientierte Bezahlung wird in allen Bereichen der Stadtverwaltung
eingeführt.
o Das in der Dienstvereinbarung beschriebene System gilt einheitlich für alle
Organisationseinheiten.
o Es wird eine Art „Zwei-Säulen-Modell“ eingeführt: Allen Beschäftigten, die durch ihre Leistungen zum Erfolg der Stadtverwaltung beitragen, wird ein einheitliches
Basisleistungsentgelt im Monat Juli in Form einer Einzelprämie gezahlt. Dies wird im
Jahr 2009 rund 320 Euro betragen. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte, die
herausragende Leistung erbringen, bis zum jeweiligen Jahresende ein
Zusatzleistungsentgelt.
o Für die Vergabe eines Zusatzleistungsentgelts bewertet die/der unmittelbare
Vorgesetzte die Leistung der/des Beschäftigten. Die Gründe, die zur Vergabe eines
Zusatzleistungsentgelts führen, sind dem Betroffenen mündlich zu erörtern und
schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist am Ort der Vergabe (z.B.
Dienststelle) aufzubewahren.
o Das Gesamtvolumen wird zu 70 % auf das Basisleistungsentgelt und zu 30 % auf das Zusatzleistungsentgelt verteilt.
o Der Leistungsmaßstab bei der Bewertung der Leistung ist so zu bemessen, dass
höchstens 15 v. H. der Beschäftigten das Zusatzleistungsentgelt erhalten. Wenn
Zusatzleistungsentgelt auf der Grundlage von Zielvereinbarungen gewährt werden soll, kann diese Quote bis max. 20 v. H. im Rahmen des verfügbaren Finanzvolumens erhöht werden.
o Für Abwesenheitszeiten erfolgt eine anteilige Kürzung.


Am 11.03.2009 wurde dieses Verhandlungsergebnis den Dienststellen- und Schulleiter/innen vorgestellt und zur Diskussion gestellt, am 12.03.2009 vom Vorstand des Gesamtpersonalrates beschlossen und vom Oberbürgermeister, dem
Personalreferenten sowie dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates am 13.03.2009 unterzeichnet.

   
 

Dei Dienstvereinbarung können Sie hier herunterladen:

 

Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt für Tarifbeschäftigte vom 13.03.2009 (Download PDF-Dokument 247 kb)

   
 

 

 

 

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